Projektphase 1
2008 - 2010
In der ersten Phase des Leuchtturmvorhabens Menschenrechte, Unternehmensverantwortung und Nachhaltige Entwicklung behandelten drei Teilprojekte die interdependenten Ebenen Völkerrecht, freiwillige unternehmerische Verantwortung für die Menschenrechte und staatliche Regulierung mit ihren unterschiedlichen Funktionen in Prozessen der Bildung und Durchsetzung von Normen.
In Teilprojekt 1 wurden die Möglichkeiten für einen verbesserten Einsatz vorhandener völkerrechtlicher Instrumente für den Schutz der Menschenrechte untersucht. Hierzu zählen auch extraterritoriale Staatenpflichten.
Aufbauend auf bestehenden Wirkungsanalysen wurden in Teilprojekt 2 Ansätze für eine quantitative und qualitative Ausweitung freiwilliger Instrumente und Initiativen für die menschenrechtliche Unternehmensverantwortung in Entwicklungsländern konzipiert. Eine wichtige Rolle spielten hierbei anwendungsorientierte Human Rights Impact Assessments (HRIA), die von Unternehmen, zivilgesellschaftlichen und staatlichen Akteuren genutzt werden können. Einzelstudien widmeten sich den Themenkomplexen Zulieferkette und Geschlechtergerechtigkeit sowie den Steuerungspotenzialen von sozial verantwortlichem Investieren (SRI).
In Teilprojekt 3 ging es um die Möglichkeiten staatlicher Steuerung für die Einhaltung von Menschenrechtsstandards durch Unternehmen. Im Zentrum standen dabei Anreizsysteme im Kontext der Außenwirtschaftsförderung.

