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Archiv

 

 RECHT SO!

Unternehmensverantwortung für Menschenrechte - Konzepte, Beispiele, Lösungsansätze

Internationale Konferenz unter Beteiligung des UN-Sonderbeauftragten für Menschenrechte und Unternehmen, Prof. John Ruggie

 

 

Gesellschaftliche Verantwortung ist ein wichtiges Anliegen vieler Unternehmen. Transnationale Unternehmen bewegen sich jedoch immer wieder in einem Umfeld, in dem Menschenrechte nicht ausreichend beachtet werden. Wie gehen sie mit dieser Herausforderung um? Wie weit reicht die Verantwortung von Unternehmen, Staaten und weiteren gesellschaftlichen Akteuren? Welche Aufgaben gibt es für die Politikgestaltung?

 

In der Unternehmenspraxis, durch Regierungen und durch zivilgesellschaftliches Engagement wurde mittlerweile eine Vielzahl von Konzepten und Lösungsansätzen für diese Fragen entwickelt - ein guter Grund, engagierte Vertreterinnen und Vertreter aus Wirtschaft, Politik, Zivilgesellschaft, Gewerkschaften sowie der Wissenschaft zum Austausch und zur Diskussion zusammenzubringen. 

Das Entwicklungspolitische Forum der InWEnt GmbH veranstaltete im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) und in Zusammenarbeit mit dem Institut für Entwicklung und Frieden, dem Deutschen Global Compact Netzwerk sowie dem Runden Tisch Verhaltenskodizes am 21. Januar 2010 in Berlin eine internationale Konferenz, bei der alle Teilnehmenden die Möglichkeit erhielten, mit dem UN-Sonderbeauftragten für Menschenrechte und Unternehmen, Prof. John Ruggie, in direkten Dialog zu treten. Daneben boten Workshops einen Rahmen, um ausgewählte Fragestellungen zu erörtern und gemeinsam an Antworten zu arbeiten.

 

Das Konferenzprogramm können Sie hier herunterladen. Eine Dokumentation der Veranstaltung ist hier veröffentlicht.

 

 


  

 

Workshop zu menschenwürdiger Arbeit

 

Das Ziel des Projekts "Menschenrechte, Unternehmensverantwortung und Nachhaltige Entwicklung", Unternehmen bei der Wahrnehmung ihrer menschenrechtlichen Verantwortung zu unterstützen und noch stärker in Prozesse der nachhaltigen Entwicklung einzubinden, wird vom Internationalen Zentrum für Entwicklungszusammenarbeit und menschenwürdige Arbeit, dem International Center for Development and Decent Work (ICDD) der Universität Kassel, geteilt. Dieses Zentrum konzentriert sich dabei auf das Millennium Entwicklungsziel, produktive Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit für alle zu erreichen, auch für Frauen und Jugendliche.

 

Vom 26.-27. November 2009 trafen sich alle Partnerinstitutionen des ICDD in Witzenhausen, um mögliche Synergien und Kooperationsprojekte in den Bereichen Menschenrechte, Gute Arbeit und Entwicklung zu diskutieren. Dabei wurden die Decent Work Agenda der ILO, Möglichkeiten und Grenzen der nationalen Regulierung von Arbeitsmärkten sowie das Problem der informellen Arbeit genauso angesprochen wie Arbeitsbedingungen speziell in ländlichen Räumen sowie von Migrant(inn)en, die Haushaltsarbeiten in reicheren Ländern verrichten. Im Rahmen unseres Projekts war insbesondere die Frage der Identifizierung von Arbeitsbedingungen in komplexen Wertschöpfungsketten interessant.

 

Um weitere Informationen zu erhalten, besuchen Sie bitte die website des ICDD.

 

 


 

 

States' Extraterritorial Obligations Related to Economic, Social and Cultural Rights

 

Das Völkerrecht bietet wichtige Instrumente, um Menschenrechtsverstöße privater Unternehmen im Ausland zu verhindern. Besonders das Konzept der extraterritorialen Staatenpflichten (Extraterritorial Obligations, ETOs) gewinnt in diesem Zusammenhang an Bedeutung. Es wird daher im Rahmen des ersten Teilprojekts des Leuchtturmvorhabens - "Völkerrechtliche Instrumente zum Menschenrechtsschutz" - analysiert.

 

Die internationale Konferenz "States' Extraterritorial Obligations Related to Economic, Social and Cultural Rights", die vom 09.-11. September 2009 an der Lancaster Universität in England stattfand, widmete sich ebenfalls diesem Thema. Vertreter aus Zivilgesellschaft und akademischen Institutionen sowie Repräsentanten der Vereinten Nationen und andere Menschenrechtsexperten diskutierten sowohl konzeptionelle als auch anwendungsorientierte Fragen des ETO Konzeptes.

 

Konzeptionell gehörten die Reichweite von Respektierungs-, Schutz- und Gewährleistungspflichten, Fragen von Jurisdiktion und Staatenverantwortlichkeit sowie die Unteilbarkeit aller Menschenrechte zu den zentralen Punkten, die erörtert wurden. Fallstudien bezüglich der Anwendung des ETO Konzeptes wurden im Hinblick auf transnationale Unternehmen und ihre Regulierung sowie bezüglich der weiteren Themenfelder Handel und Investitionen, Entwicklungshilfe, und internationale Organisationen präsentiert. Alle Beratungen hatten dabei das Ziel, die Entwicklung authoritativer Prinzipien zu den extraterritorialen Menschenrechtsverpflichtungen von Staaten in Bezug auf ökonomische, soziale und kulturelle Rechte voranzutreiben. Diese Prinzipien sollen im Herbst 2010 durch ein hochkarätig besetztes Symposium verabschiedet werden.

 

Um weitere Informationen zu erhalten, besuchen Sie bitte die website des ETO Konsortiums.

 

 


 

 

Scaling Up Voluntary Standards for Human Rights - The Challenge of Measuring Impact

 

ExpertInnen-Workshop im Rahmen des Teilprojekts 2 "Freiwillige Instrumente und Initiativen"

 

Am 30. Juni 2009 fand zum offiziellen Auftakt des Forschungsprojekts im BMZ ein internationaler Expertenworkshop zur Bedeutung freiwilliger Standards für die Achtung der Menschenrechte durch Unternehmen statt.

 

In der Diskussion wurde hervorgehoben, dass der Schutz der Menschenrechte rechtlich verbindlich und seine Durchsetzung vor allem eine Pflicht nationaler Regierungen sei. Dabei bestand Konsens über die Notwendigkeit der stärkeren Sanktionierung von Verstößen durch die Privatwirtschaft.

 

Gleichzeitig betonten die Referenten, dass der Schutz vor Verstößen gegen die Menschenrechte durch Unternehmen in der Praxis viele Lücken aufweise. Für die Schließung dieser Lücken wurde die Komplementarität zwischen verbindlichen und freiwilligen Regelwerken herausgestellt. Freiwillige Standards könnten einen Beitrag zur Internalisierung von Normen durch Unternehmen leisten und hätten bisher einen positive Wirkung vor allem im Bezug auf verbesserte Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz gehabt. Gewerkschaftsrechte hingegen würden meist nur unzureichend berücksichtigt, obwohl gerade die Partizipation von Arbeiterinnen und Arbeitern sowie die Existenz von Beschwerdemechanismen als Gütekriterien für Verhaltenskodizes gelten müssten.

 

Als grundlegende Herausforderungen für Verhaltenskodizes wurden neben ihrer besseren Durchsetzung in den Zulieferketten die Herstellung von Geschlechtergerechtigkeit und die Einbeziehung der informellen Wirtschaft betont. Zugleich wurde die Befürchtung geäußert, dass in den letzten Jahren zunehmend die unternehmerische Selbstregulierung auf Kosten staatlicher Regulierung in den Vordergrund gerückt sei.

 

Die Ergebnisse des Workshops dienten der weiteren Forschungsarbeit des Projekts.

 

Eine ausführliche Workshop Dokumentation ist hier zum Download bereitgestellt.

 

Weitere Informationen: